AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Sven Motz (nachfolgend "Fotograf" genannt). Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss & Honorar
1. Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
2. Für Hochzeitsfotografie und termingebundene Events kommt der Vertrag durch schriftliche Bestätigung (E-Mail ausreichend) und – sofern vereinbart – durch Leistung einer Terminreservierungsgebühr (Anzahlung) zustande.
3. Es gilt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
4. Fällige Honorare sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
§ 3 Besondere Bestimmungen: Hochzeitsfotografie
1. Künstlerische Freiheit: Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke handelt. Die Gestaltung (Bildauffassung, Standort, Belichtung, Bearbeitungsstil) unterliegt der künstlerischen Freiheit des Fotografen. Reklamationen hinsichtlich des künstlerischen Stils sind ausgeschlossen.
2. Verpflegung: Bei Buchungen ab 5 Stunden sind dem Fotografen angemessene Pausen sowie Verpflegung (Essen und Getränke) im Rahmen der Gästeverpflegung zu gewähren.
3. Ausfall des Fotografen: Kann der Fotograf aufgrund von höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit den Auftrag nicht ausführen, verzichtet der Fotograf auf das vereinbarte Honorar. Bereits geleistete Anzahlungen werden rückerstattet. Der Fotograf bemüht sich um einen Ersatzfotografen, kann diesen jedoch nicht garantieren. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§ 4 Besondere Bestimmungen: Journalistische Tätigkeit & Einsätze
1. Bei der Begleitung von Einsätzen (Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.) hat die Sicherheit aller Beteiligten und der reibungslose Ablauf des Einsatzes oberste Priorität.
2. Der Fotograf leistet den Anweisungen der Einsatzleitung, der Polizei oder anderer behördlicher Organe jederzeit Folge. Sollte aufgrund solcher Anweisungen oder aus Sicherheitsgründen die Anfertigung bestimmter Aufnahmen nicht möglich sein, begründet dies keinen Mangel an der Leistung und keinen Anspruch auf Minderung des Honorars.
3. Der Fotograf achtet die Persönlichkeitsrechte von Opfern und Betroffenen (Pressekodex). Eine Veröffentlichung von unverpixeltem Material erfolgt nur bei vorliegendem öffentlichem Interesse und unter Abwägung der Rechtsgüter.
§ 5 Stornierung durch den Auftraggeber
Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so ist der Fotograf berechtigt, eine Ausfallentschädigung zu berechnen. Sofern nicht anders vereinbart, gilt:
- Bis 6 Monate vor Termin: Rückerstattung der Anzahlung abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 €.
- Bis 30 Tage vor Termin: 30% des vereinbarten Honorars.
- Ab 7 Tage vor Termin: 70% des vereinbarten Honorars.
§ 6 Nutzungsrechte & Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Privatkunden (z.B. Hochzeit): Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch. Dies umfasst das Vervielfältigen und Drucken sowie die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram etc.). Eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe an Dritte (Dienstleister, Magazine) bedarf der vorherigen Zustimmung.
3. Journalistische/Kommerzielle Kunden: Die Einräumung von Nutzungsrechten für Presseveröffentlichungen oder gewerbliche Zwecke richtet sich nach der individuellen Vereinbarung (z.B. einfache oder exklusive Nutzungsrechte).
4. Die Bearbeitung oder Veränderung der Bilder (z.B. Filter, Zuschnitt) durch den Auftraggeber ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.
§ 7 Haftung
1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Für Schäden oder Verlust an digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt. Die Aufbewahrung der Rohdaten ist nicht Teil des Auftrags.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Fotografen (Osnabrück). Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.